Workshop- & Businesslocation Bonn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für gewerbliche Raum- und Veranstaltungsbuchungen
- Stand
- 16.08.2026
- Anbieter
- Christoph Schmidt, handelnd unter MAS MONTI
Lindenstraße 15, 53227 Bonn - Geltung
- Ausschließlich im B2B-Geschäft
Wichtig auf einen Blick
- Eine verbindliche Reservierung entsteht erst mit fristgerechtem vollständigem Zahlungseingang.
- Auf- und Abbau, Anlieferung, Einlass und Aufräumen zählen zur gebuchten Nutzungszeit.
- Die Stornokosten betragen je nach Zeitpunkt 0 %, 50 % oder 100 % der vereinbarten Raummiete.
- Die im Angebot bezeichnete Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.
01Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
Vertragspartner des Kunden ist Christoph Schmidt, handelnd unter MAS MONTI, Lindenstraße 15, 53227 Bonn (nachfolgend „MAS MONTI“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung der im Angebot bezeichneten Räume am Standort Lindenstraße 15, 53227 Bonn sowie für damit zusammenhängende Leistungen. Zu den Räumen gehören insbesondere der MAS MONTI Hauptraum und der MAS MONTI Cube.
- MAS MONTI schließt Verträge nach diesen AGB ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen, Selbständige, Trainer, Coaches, Vereine und öffentliche Einrichtungen, soweit sie nicht als Verbraucher handeln.
- Eine Buchung auf Grundlage dieser AGB ist nur zulässig, wenn der Kunde bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt er als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, muss er MAS MONTI vor Vertragsschluss darauf hinweisen; diese B2B-Fassung findet dann keine Anwendung.
- Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MAS MONTI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer späteren Vereinbarung in Textform haben Vorrang. Im Übrigen gelten diese AGB und die im Angebot mit Stand bezeichnete Hausordnung. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und der Hausordnung gehen diese AGB vor.
- Für den Vertrag sind ausschließlich die im Angebot bezeichneten Fassungen von AGB und Hausordnung maßgeblich. Spätere Änderungen gelten nur für künftige Buchungen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
02Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Art und Umfang der Raumüberlassung sowie vereinbarte Nebenleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Abbildungen, Raumpläne und Beschreibungen auf der Website dienen der Orientierung; maßgeblich ist die konkrete Leistungsbeschreibung im Angebot.
- MAS MONTI stellt die vereinbarten Räume und die ausdrücklich zugesagte Ausstattung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit. Der Kunde zeigt erkennbare Mängel oder fehlende Ausstattung unverzüglich an und gibt MAS MONTI Gelegenheit zur Abhilfe.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Anordnung von Mobiliar, eine bestimmte technische Konfiguration oder weitere Leistungen besteht nur, wenn dies im Angebot vereinbart ist.
03Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Buchung kommt in folgenden Schritten zustande:
- Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg sind unverbindlich. Auch eine Bestätigung des Angebots durch den Kunden dient zunächst nur der Vorbereitung der Buchung und führt noch nicht zum Vertragsschluss.
- Ein Angebot kann nur innerhalb der darin genannten Gültigkeitsfrist bestätigt werden. Enthält das Angebot keine abweichende Frist, ist es sieben Kalendertage ab Zugang beim Kunden gültig. Nach Fristablauf ist MAS MONTI nicht mehr an das Angebot gebunden.
- Nach Angebotsbestätigung stellt MAS MONTI eine Abschlagsrechnung aus. Die darin bestimmte Zahlungsfrist beträgt regelmäßig sieben Kalendertage, sofern im Angebot oder in der Abschlagsrechnung keine andere Frist genannt ist. Bis zum Ablauf dieser Frist hält MAS MONTI den Termin als Option frei; eine verbindliche Reservierung besteht noch nicht.
- Der Vertrag und die verbindliche Reservierung kommen ausschließlich zustande, wenn die in der Abschlagsrechnung geforderte Zahlung innerhalb der dort genannten Frist vollständig dem von MAS MONTI angegebenen Konto gutgeschrieben wird. Die Zahlung gilt als Annahme des Angebots. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Geht die Zahlung erst nach Fristablauf ein, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn MAS MONTI die Buchung anschließend in Textform bestätigt. Ist der Termin nicht mehr verfügbar, erstattet MAS MONTI die verspätet eingegangene Zahlung unverzüglich.
- Bei kurzfristigen Buchungen kann MAS MONTI anstelle einer Abschlagszahlung die vollständige Vorauszahlung verlangen. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit dem vollständigen Zahlungseingang innerhalb der genannten Frist zustande.
Änderungen des Leistungsumfangs und zusätzliche Leistungen werden erst verbindlich, wenn sie von MAS MONTI in Textform bestätigt wurden.
04Zulässige Nutzung und Teilnehmerzahl
Die Räume dürfen ausschließlich für den im Angebot beschriebenen geschäftlichen oder beruflichen Zweck genutzt werden. Dazu gehören insbesondere Workshops, Seminare, Meetings, Schulungen, Vorträge, Präsentationen, Tagungen, ausgewählte Businessveranstaltungen sowie vereinbarte Foto-, Film- und Contentproduktionen.
- Private Feiern, Geburtstage, Hochzeiten, Junggesellenabschiede, Partys und vergleichbare Nutzungen sind ausgeschlossen.
- Sport- und Bewegungsformate sind nur im Hauptraum und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig; im MAS MONTI Cube sind sie nicht gestattet.
Ohne abweichende Vereinbarung gelten folgende Höchstzahlen:
| Nutzung | Höchstzahl |
|---|---|
| MAS MONTI Hauptraum | 40 Personen |
| Sport- und Bewegungsformate im Hauptraum | 20 Personen |
| MAS MONTI Cube | 8 Personen |
| Foto- und Videoproduktionen | im Angebot vereinbarte Crewgröße |
Der Kunde darf den Vertrag oder die Nutzung der Räume nicht ohne vorherige Zustimmung von MAS MONTI an Dritte übertragen oder die Räume untervermieten. Teilnehmer, Mitarbeitende, Referenten und vom Kunden beauftragte Dienstleister gelten nicht als unzulässige Dritte, solange sie am vereinbarten Veranstaltungszweck mitwirken.
Änderungen des Nutzungszwecks, der Teilnehmerzahl oder des Veranstaltungsablaufs, die Sicherheit, Nachbarschaft, Raumaufteilung oder Leistungsumfang berühren können, bedürfen der vorherigen Zustimmung von MAS MONTI in Textform.
05Nutzungszeit, Zugang und Rückgabe
- Nutzungszeit: Die Nutzung ist nur innerhalb der im Angebot genannten Zeiten zulässig. Auf- und Abbau, Anlieferung, Einlass und Aufräumen gehören zur gebuchten Nutzungszeit.
- Verlängerung: Eine Verlängerung setzt die vorherige Zustimmung von MAS MONTI voraus. Zusätzliche Nutzungszeit wird nach dem im Angebot vereinbarten Stundenpreis oder, sofern dort kein Stundenpreis genannt ist, anteilig auf Grundlage des vereinbarten Raumentgelts berechnet. Zusätzliche Personal- und Fremdkosten werden gesondert berechnet.
- Zugang: Der Zugang erfolgt nach Vereinbarung, insbesondere durch zeitlich begrenzten Zugangscode oder Fernöffnung. Zugangsdaten dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die im Rahmen der gebuchten Veranstaltung Zugang benötigen. Der Kunde schützt die Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung und meldet einen Verlust oder eine Weitergabe an Unbefugte unverzüglich.
- Rückgabe: Beim Verlassen sind Fenster und Türen zu schließen, Licht und Technik auszuschalten und die Zugangstür ordnungsgemäß zu verriegeln. Die Räume sind entsprechend der Hausordnung zurückzugeben.
06Preise, Abschlag, Schlussrechnung und Verzug
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.
- Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlung ergeben sich aus Angebot und Abschlagsrechnung. Die Abschlagszahlung wird vollständig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.
- Die Schlussrechnung wird regelmäßig nach der Veranstaltung erstellt. Sie ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung kein anderes konkretes Fälligkeitsdatum nennt. Zusätzlich beauftragte oder tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen werden mit der Schlussrechnung abgerechnet.
- Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem angegebenen Konto als geleistet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
07Pflichten des Kunden, Veranstaltungssicherheit und Rechte Dritter
Der Kunde organisiert und leitet seine Veranstaltung eigenverantwortlich. Er benennt auf Verlangen eine während der gesamten Nutzung erreichbare verantwortliche Person und sorgt dafür, dass Teilnehmer, Mitarbeitende, Referenten und von ihm beauftragte Dienstleister diese AGB, die Hausordnung und berechtigte Anweisungen von MAS MONTI einhalten.
- MAS MONTI bleibt für den sicheren, vertragsgemäßen Zustand der bereitgestellten Räume und der von MAS MONTI gestellten Ausstattung verantwortlich.
- Der Kunde ist für Gefahren verantwortlich, die aus seinem Veranstaltungskonzept, seiner Organisation, seinen Teilnehmern, den von ihm eingebrachten Gegenständen oder Geräten, von ihm vorgenommenen Umstellungen sowie von ihm beauftragten Dritten entstehen.
- Insbesondere hat der Kunde Lauf- und Fluchtwege freizuhalten und Kabel, Aufbauten und Equipment sicher zu verlegen oder zu befestigen.
- Erkennbare Schäden, Defekte oder Gefahrenstellen sind MAS MONTI unverzüglich zu melden. Bis zur Klärung darf der betroffene Gegenstand oder Bereich nicht genutzt werden, soweit dies zur Gefahrenvermeidung erforderlich und zumutbar ist.
- Der Kunde beschafft auf eigene Kosten alle für seine Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Lizenzen. Dies gilt insbesondere für Musiknutzungen und Meldungen an Verwertungsgesellschaften, Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte sowie erforderliche behördliche Erlaubnisse.
Der Kunde stellt MAS MONTI von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung; MAS MONTI informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.
08Stornierung, Nichterscheinen und Terminverschiebung
Eine Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail an hello@mas-monti.de, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei MAS MONTI. Der erste gebuchte Nutzungstag ist der Veranstaltungstag für die Fristberechnung.
| Zeitpunkt des Zugangs | Stornokosten |
|---|---|
| Mindestens 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | kostenfrei; der Zugang am 30. Kalendertag genügt |
| 14 bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % der vereinbarten Raummiete |
| 0 bis 13 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen | 100 % der vereinbarten Raummiete |
- Umsatzsteuer wird auf Stornoentgelte nur berechnet, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.
- Bereits erbrachte, individuell beauftragte Leistungen sowie tatsächlich angefallene, nicht mehr vermeidbare Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind. Dies gilt insbesondere für verbindlich bestellte Verpflegung oder externe Dienstleistungen.
- Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis gestattet, dass MAS MONTI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. MAS MONTI bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldeten Storno- und Fremdkosten angerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird nach Abrechnung unverzüglich erstattet.
- Die Verlegung einer Veranstaltung auf einen anderen Termin ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt die gewünschte Verlegung als Stornierung; eine Neubuchung wird gesondert vereinbart.
09Catering, Bäckereibestellungen und eigene Verpflegung
Art und Abwicklung der Verpflegung richten sich nach dem Angebot. Getränke werden grundsätzlich über MAS MONTI bezogen. Eigene Getränke dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von MAS MONTI und nur in dem im Angebot zugelassenen Umfang mitgebracht werden.
Nach Abstimmung mit MAS MONTI stehen insbesondere folgende Modelle zur Verfügung:
- Direkt beauftragter Caterer: Der Kunde beauftragt den Caterer selbst und rechnet unmittelbar mit ihm ab. MAS MONTI ist nicht Vertragspartei der Cateringleistung. Eine im Angebot ausgewiesene Catering-, Fremdverpflegungs- oder Handlingpauschale von MAS MONTI bleibt geschuldet.
- Bestellung durch MAS MONTI im Namen des Kunden: Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann MAS MONTI insbesondere bei einer Bäckerei im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen. Vertragspartner des Lieferanten und Rechnungsempfänger bleibt der Kunde. Verauslagt MAS MONTI den Rechnungsbetrag, erstattet der Kunde diesen gegen Beleg; eine vereinbarte Handlingpauschale wird gesondert berechnet.
- Eigene Verpflegung: Das Mitbringen eigener Speisen sowie – soweit ausdrücklich zugelassen – eigener Getränke ist nur nach vorheriger Abstimmung zulässig. Eine im Angebot ausgewiesene Fremdverpflegungs- oder Handlingpauschale wird berechnet.
- Für Inhalt, Qualität, Menge, Kennzeichnung, Hygiene und pünktliche Lieferung von Leistungen externer Anbieter ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. MAS MONTI haftet für eigene Pflichtverletzungen bei Auswahl, Bestellung oder Weitergabe von Informationen nach Maßgabe von Ziffer 15.
- Der Kunde teilt Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen rechtzeitig unmittelbar dem von ihm beauftragten Anbieter mit. Soweit MAS MONTI Informationen vereinbarungsgemäß weiterleitet, bleibt der Kunde für deren Vollständigkeit und rechtzeitige Mitteilung verantwortlich.
- Für Änderungen und Stornierungen externer Bestellungen gelten die dem Kunden mitgeteilten Fristen und Kosten des jeweiligen Anbieters. Lieferzeiten, Zugang, Aufbau und Abholung sind mit MAS MONTI abzustimmen.
10Einrichtung, Technik, WLAN und Produktionen
- Mobiliar und Ausstattung dürfen nur nach vorheriger Abstimmung umgestellt werden. Am Ende der Nutzung ist die vereinbarte oder ursprüngliche Anordnung wiederherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Eigene elektrische Geräte, Technik, Lichtanlagen, Kabel, Aufbauten und Dekorationen müssen sicher, fachgerecht und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Geräte mit erhöhtem Strombedarf, umfangreiche Setbauten, Nebelmaschinen, Drohnen und vergleichbare Sondertechnik dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von MAS MONTI eingesetzt werden.
- Soweit WLAN bereitgestellt wird, schuldet MAS MONTI die Bereitstellung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten, nicht jedoch eine jederzeit unterbrechungsfreie oder für einen bestimmten Zweck garantierte Verbindung. Der Kunde nutzt den Zugang rechtmäßig und schützt eigene Daten und Systeme angemessen.
- Bei Foto-, Film- und Contentproduktionen ist der Kunde für alle erforderlichen Einwilligungen und Rechte verantwortlich. Aufnahmen dürfen den Betrieb, die Sicherheit, die Privatsphäre Dritter und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.
11Sport- und Bewegungsformate
Sport- und Bewegungsformate bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und sind ausschließlich im Hauptraum zulässig. Der Kunde setzt fachlich geeignete Kursleitungen ein und trägt die organisatorische Verantwortung für die sichere Durchführung, die Auswahl der Übungen und die Eignung der Teilnehmer.
Der Kunde informiert Teilnehmer über veranstaltungsspezifische Risiken und stellt erforderliche Aufsicht, Erste-Hilfe-Organisation und gegebenenfalls einen angemessenen Versicherungsschutz sicher. Die Verantwortung von MAS MONTI für den sicheren Zustand der bereitgestellten Räume und Ausstattung bleibt unberührt.
12Reinigung, Schäden und eingebrachte Gegenstände
- Die vereinbarte Grundreinigung ist im Raumentgelt enthalten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde hinterlässt die Räume besenrein und geordnet, entsorgt Abfälle in den vorgesehenen Behältern, sammelt benutztes Geschirr und entfernt alle mitgebrachten Gegenstände.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die vereinbarte Grundreinigung hinausgehen, werden nach dem erforderlichen, angemessenen Aufwand berechnet. MAS MONTI weist die Zusatzkosten auf Verlangen nachvollziehbar nach.
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitarbeitenden, Teilnehmer, Referenten, Erfüllungsgehilfen oder von ihm beauftragte Dienstleister zu vertreten haben. Schäden und Verluste sind unverzüglich zu melden.
- Eingebrachte Gegenstände verbleiben in der Verantwortung des Kunden. MAS MONTI übernimmt keine Verwahrungspflicht. Zurückgelassene Gegenstände können nach Benachrichtigung auf Kosten des Kunden gelagert oder versandt werden; verderbliche Waren und offensichtlicher Abfall dürfen sofort entsorgt werden.
13Hausrecht und vorzeitige Beendigung
- MAS MONTI übt das Hausrecht aus. Der Kunde und alle Personen aus seinem Verantwortungsbereich haben berechtigten Anweisungen von MAS MONTI Folge zu leisten.
- MAS MONTI darf die Nutzung nach vorheriger Abmahnung unterbrechen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung erheblich gegen den vereinbarten Nutzungszweck, Sicherheitsvorgaben, Teilnehmergrenzen, die Hausordnung oder den Schutz der Nachbarschaft verstößt. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder der Verstoß so schwer wiegt, dass eine Fortsetzung unzumutbar ist.
- Beruht die vorzeitige Beendigung auf einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Vergütungs- und Schadensersatzansprüche von MAS MONTI bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet und der Kunde darf einen geringeren Schaden nachweisen.
- MAS MONTI darf die Räume während der Nutzung betreten, soweit dies zur Gefahrenabwehr, Störungsbeseitigung, Wahrnehmung des Hausrechts oder Erfüllung eigener Pflichten erforderlich ist. Auf den Veranstaltungsablauf wird dabei angemessen Rücksicht genommen.
14Fremdleistungen
Leistungen externer Anbieter, die der Kunde selbst oder durch MAS MONTI im Namen des Kunden beauftragt, werden nicht Bestandteil der von MAS MONTI geschuldeten Leistung. MAS MONTI haftet nicht für deren Durchführung, sondern nur für eigene Pflichtverletzungen bei einer ausdrücklich übernommenen Auswahl, Bestellung, Koordination oder Informationsweitergabe.
15Haftung von MAS MONTI
- Unbeschränkte Haftung: MAS MONTI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wesentliche Vertragspflichten: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Leichte Fahrlässigkeit: Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MAS MONTI.
- Eingebrachte Gegenstände und Daten: Für Verlust oder Beschädigung persönlicher oder eingebrachter Gegenstände haftet MAS MONTI nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Schaden auch bei angemessenen Datensicherungsmaßnahmen des Kunden eingetreten wäre.
16Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse
Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignisses vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, informiert sie die andere Partei unverzüglich.
Die Parteien bemühen sich zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung oder einen Ersatztermin. Kommt keine Vereinbarung zustande oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Rechte. Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 15.
17Referenznennung und Aufnahmen durch MAS MONTI
Transparenzhinweis
- MAS MONTI darf geschäftliche Kunden und die allgemeine Art ihrer Veranstaltung als Referenz nennen.
- Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
- Erkennbare Personen und persönliche Aussagen werden ohne gesonderte Einwilligung nicht veröffentlicht.
- MAS MONTI ist berechtigt, nach Vertragsschluss die Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung des Kunden, dessen geschäftlich verwendetes Logo sowie die allgemeine Art oder Bezeichnung der bei MAS MONTI durchgeführten Veranstaltung als wahrheitsgemäße Kundenreferenz auf der Website von MAS MONTI und den von MAS MONTI betriebenen Social-Media-Profilen zu veröffentlichen.
- Der Kunde räumt MAS MONTI hierfür ein einfaches, unentgeltliches und bis zu einem Widerruf geltendes Nutzungsrecht an dem von ihm geschäftlich verwendeten Logo ein. MAS MONTI darf das Logo für die jeweilige Darstellung technisch in seiner Größe anpassen, jedoch nicht inhaltlich verändern. Der Kunde bestätigt, zur Einräumung dieses Nutzungsrechts berechtigt zu sein.
- Die Veröffentlichung darf nicht den Eindruck erwecken, der Kunde empfehle MAS MONTI ausdrücklich oder habe eine weitergehende Werbeaussage abgegeben. Vertrauliche Informationen, interne Veranstaltungsinhalte, Präsentationen, Arbeitsergebnisse, Geschäftsgeheimnisse und vergleichbare kundenspezifische Inhalte werden ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht.
- Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform, insbesondere per E-Mail an hello@mas-monti.de, mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. MAS MONTI unterlässt ab Zugang des Widerspruchs jede neue Verwendung und entfernt die betreffende Referenz innerhalb von fünf Werktagen aus den eigenen Online-Kanälen. Auf technisch bedingte Zwischenspeicherungen sowie selbständige Veröffentlichungen oder Weiterverbreitungen durch Dritte hat MAS MONTI keinen vollständigen Einfluss.
- Die vorstehende Erlaubnis umfasst keine Veröffentlichung erkennbarer Personen, persönlicher Aussagen oder Testimonials. Foto- und Videoaufnahmen der Räume, des Aufbaus oder der Veranstaltung dürfen ohne gesonderte Einwilligung nur veröffentlicht werden, wenn keine Personen identifizierbar und keine vertraulichen oder personenbezogenen Inhalte erkennbar sind. Für die Veröffentlichung erkennbarer Personen oder persönlicher Aussagen ist vorab eine gesonderte Einwilligung der jeweils betroffenen Person erforderlich.
- Soweit die Geschäftsbezeichnung eines Einzelunternehmers oder Selbständigen unmittelbar dessen Vor- und Nachnamen enthält, erfolgt die namentliche Referenznennung nur aufgrund einer gesonderten Zustimmung.
18Textform und Kommunikation
- Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügen insbesondere E-Mail und andere speicherbare elektronische Nachrichten. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
- Der Kunde hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell und stellt die Erreichbarkeit der benannten Ansprechperson sicher.
19Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen allgemeinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt oder bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.